1heart4.org - Die Internetseite der Spenden-Aktion Narr' mit Herz
 

Bändel Aus der Presse Spenden & Helfen Helfer & Spender


Spenden
 
   Wie kommen die Spenden zusammen?
~ Durch den Einsatz von Helfern und Verkaufsstellen. Weitere Infos!
   Wie kann man spenden?
~ Durch den Kauf eines Bändels „Narr‘ mit Herz“ im Wert von mindestens € 3,-
~ Mit jedem Cent der über den Bändel-Preis hinaus gegeben wird
~ Als „Gönner & Spender“ mit einem höheren Betrag, z.B. per Überweisung
   Wo kann man Bändel erwerben?
~ In Anusch’s Pub, Schulstr. 6 in Überlingen
~ Beim MännerKaffee in Anusch's Pub
~ Bei den Löwen
~ Bei den Alten Wieber
~ Bei den Seegumper
~
Bei den Schnecken aus Nussdorf
~
Bei den Biblisschieber aus Nesselwangen
~ Beim Narrenverein Bambergen

Siehe: Die großen Helfer
 
   Was und wie viel fließt wohin?

Die Einnahmen durch den Verkauf der Bändel zum Stückpreis von € 3,- inklusiv der dazugegebenen Spenden, fließen zu 100 %* an die Aktion Narr mit Herz“.
Die Institution, an die die Spende geht wird im Vorfeld von Michael Reutlinger,
dem Narr' mit Herz e.V., den „Löwen“, die „Alte Wieber“ sowie den Mitgliedern des
Narr' mit Herz e.V. ausgewählt.
*) Von den Spenden-Einnahmen werden lediglich die Bändel-Produktionskosten abgezogen.
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   Spenden-Konto „Narr‘ mit Herz“
Spendenkonto:  Narr' mit Herz e.V.
~ 111 111 111 ~
Volksbank eG Überlingen
IBAN: DE52 6906 1800 0111 1111 11
Verwendungszweck:  Narr mit Herz 24

paypal@narrmitherz.de

 

   Spendenbescheid?
Ab einem Spendenbetrag in Höhe von € 100,- bekommt der Spender einen Spendenbescheid für das Finanzamt.
Hinweis:
Bis zu einem Betrag in Höhe von € 300,- reicht dem Finanzamt ein Überweisungsnachweis als Ersatz für eine Spendenbescheinigung.
 
   Spenden sind steuerlich absetzbar
Spenden an gemeinnützige Organisationen können Sie in der Regel steuerlich absetzen.
Die Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens wird um den Betrag Ihrer Spende verringert.
So müssen Sie weniger Steuern zahlen. Bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte können Sie so als Sonderausgaben geltend machen. Hierzu verlangt das Finanzamt die Vorlage eines Buchungsbeleges oder einer Zuwendungsbestätigung.
Text-Quelle: www.volksbank-ueberlingen.de
 
 

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Ein Dank an die Spender:  

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